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Seelotsenanwärter (m/w/d) für das Seelotsrevier Ems

GDWS Zentrale (B) · Kiel, Schleswig-Holstein, Deutschland

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About The Role

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) beabsichtigt,

**Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter (m/w/d) zum 1. September 2027 für das**

**Seelotsrevier Ems**

nach § 9 Gesetz über das Seelotswesen (Seelotsgesetz - SeeLG) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 13. September 1984 (BGBl. I S. 1213), das zuletzt durch Artikel 72 Absatz

6 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, zuzulassen.

**Voraussetzungen für die LA3-Seelotsenausbildung** (§9 Abs. 2 SeeLG)

Die Dauer der LA3-Seelotsenausbildung beträgt 12 Monate. Zu diesem Ausbildungsabschnitt

kann sich bewerben, wer

 im Besitz eines gültigen Befähigungszeugnisses Kapitän NK nach § 29 Absatz 1 Nummer

3 der Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV) ohne Einschränkung nach § 9

See-BV

oder

 im Besitz eines durch gültigen Anerkennungsvermerk nach § 20 Absatz 2 See-BV anerkanntes

Befähigungszeugnis mit Befugnis zum Kapitän ohne Einschränkungen ist

und

 ein gültiges Zeugnis über seine gesundheitliche Eignung für den Seelotsenberuf vorlegt

(§ 9 Abs. 2 Nummer 3 SeeLG) und seine psychologische Eignung für den Seelotdienst in

einem psychologischen Eignungstest nachweist (Kontaktadressen erfahren Sie über die

GDWS),

 eine Seefahrtzeit von mindestens 24 Monaten innerhalb der letzten 5 Jahre in einer dem

Befähigungszeugnis entsprechenden nautisch verantwortlichen Position abgeleistet hat;

 die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht und gute Kenntnisse in der englischen

Sprache nachweist;

 die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 9 Abs. 1 SeeLG) besitzt;

 den Nachweis über eine bestandene praktische Eingangsprüfung hinsichtlich der Fertigkeiten

im Shiphandling/Manövrieren eines Schiffes erbringt (§ 9 Abs. 2 Nr. 5 SeeLG).

**Bewerbungen** mit

 ausgefülltem biografischen Fragebogen (Vordruck bitte bei Frau Helmecke, Tel.: +49

(0228) 70 904489 oder über E-Mail: <[email hidden]> anfordern),

 beglaubigten Ablichtungen des Befähigungszeugnisses und der Prüfungszeugnisse,

 beglaubigter Abschrift oder beglaubigter Ablichtung des gültigen Sprechfunkzeugnisses

 schriftlicher Versicherung, dass keine, ggf. welche Vorstrafen vorliegen (kein polizeiliches

Führungszeugnis),

 einem Nachweis über die bisher abgeleistete Seefahrtzeit und Bordstellungen nach Erwerb

des Befähigungszeugnisses durch einen Auszug aus dem Seefahrtbuch oder eines

gleichwertigen amtlichen Dokuments

richten Sie bitte an die **Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Kiellinie 247, 24106**

**Kiel oder per Email an <[email hidden]>.**

**Bewerbungsschluss:**

**für LA3-Ausbildung: 31.03.2027**

Hinweis: Ich bitte um Beachtung, dass eine Änderung des SeeLG für Dezember 2026 zu erwarten

ist.

Wichtiger Hinweis: Nach der Änderung des SeeLG müssen Nachweise spätestens innerhalb

drei Wochen nach dem Bewerbungsschluss eingereicht werden, später eingehende Nachweise

werden nicht berücksichtigt.

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