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Verwaltungsfachkraft, Verwaltungsmitarbeiter*in Abrechnung

AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V. · Bielefeld, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Imported listingfull-time27 days ago

About The Role

In unserer Bezirksgeschäftsstelle in Bielefeld ist im Geschäftsfeld Finanzen, Immobilien & Organisation eine Stelle mit 39 Wochenstunden in der Zentralen Leistungsabrechnung zu besetzen – genau richtig für dich, wenn du mit Zahlen sicher umgehst, Prozesse verlässlich steuerst und mit deiner Arbeit einen wichtigen Beitrag für die Altenpflege leisten möchtest. Rechnungsstellung von Leistungen der (teil-)stationären Pflege gegenüber Kostenträger und Selbstzahler Finanzbuchhaltung mit Schwerpunkt Debitorenbuchhaltung, inkl. Überwachung offener Posten und Mahnwesen Kontrolle der relevanten Stammdaten Kommunikation mit Kostenträgern (Pflegekassen, Sozialämtern, Pflegewohngeld-Stellen) sowie Angehörigen und Bewohnern Enge Zusammenarbeit mit dem Geschäftsfeld Pflege und Quartier Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Kauffrau/-mann im Gesundheitswesen, Bürokauffrau/-mann oder vergleichbar Fundierte Berufserfahrung in der Finanzbuchhaltung, insbesondere in der Debitorenbuchhaltung Erfahrung in der Leistungsabrechnung (teil-)stationärer Einrichtungen nach SGB XI von Vorteil Sehr gute Kenntnisse im Pflegeverwaltungsprogramm Connext Vivendi NG und der Finanzbuchhaltungs-Software Diamant von Vorteil Hohe Einarbeitungsbereitschaft in die Abläufe des Abrechnungsverfahrens Teamfähigkeit und selbständige Arbeitsweise Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100% Zuschuss Zugang zu exklusiven Mitarbeiterrabatten über Corporate Benefits (online und vor Ort) Wir freuen uns auf deine Bewerbung bis zum 29.09.2026. Gut zu wissen: Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt. Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen

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