Hauswart/in/Haustechniker/in
UNIVERSITÄT für BODENKULTUR WIEN · Wien,Währing, Oesterreich
About The Role
(Referenznummer 178)
Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
Dauer des Dienstverhältnisses: ab sofort, vorerst befristet für 6 Monate (mit Option auf unbefristete Verlängerung)
Einstufung gem. Univ.-KV, Verwendungsgruppe: IIb Bruttomonatsgehalt: (abhängig von der anrechenbaren Vorerfahrung) mind.: € 2.620,10 (14 × jährlich, zusätzlich bieten wir ein attraktives Personalentwicklungsprogramm und umfassende Sozialleistungen)
Aufgaben
º Selbstständige Durchführung von Reparaturen, Wartungen, Instandhaltungen (Heizung, Sanitär, Elektrotechnik, etc.)
º Überwachung der Arbeiten bei Fremdvergabe
º Kommunikation mit den Nutzer*innen /Terminvereinbarung, Informationen bei
Verzögerungen, etc.
º Laufende Kontrolle der Heizungs- und Sanitäranlagen
º Selbstständige Durchführung von Störungen im Bereich Elektrotechnik
Erwünschte Qualifikationen
º Abgeschlossene Technische Ausbildung (vorzugsweise Elektro oder ähnliches)
º Fundierte Beruferfahrung
º Selbstständige und zielorientierte Arbeitsweise
º HKLS-Kenntnisse von Vorteil
º Sehr gute Planungs- und Organisationsfähigkeit
º Führerschein B
º Sprachkenntnisse: Deutsch C1, Englisch von Vorteil
Erscheinungstermin: 10.09.2026
Bewerbungsfrist: 20.09.2026
Die BOKU strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Menschen mit Behinderung und entsprechender Qualifikationen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung inkl.
º Motivationsschreiben
º Lebenslauf
º Dienstzeugnisse
º Ausbildungzeugnisse/-nachweise
an das Personalmanagement, Referenznummer 178, der Universität für Bodenkultur, Peter-Jordan-Straße 70, 1190 Wien; E-Mail: <[email hidden]>. Bitte Referenznummer unbedingt anführen!
Die Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
<www.boku.ac.at>
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