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Fachkraft Sozialer Dienst
Altenzentren der Stadt Solingen gGmbH · Solingen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
About The Role
- **Fachkraft im Sozialen Dienst (m/w/d)**
- Für das Gerhard-Berting-Haus in Solingen-Wald
- in Teilzeitbeschäftigung (50 %)
- ab sofort
- **Zu Ihren Aufgaben gehören**
- Einholen von Informationen zum Betreuungsbedarf der Bewohnerinnen und Bewohner
- Begleitung der Bewohnerinnen und Bewohner in der Eingewöhnungsphase
- Vorbereitung und Durchführung von Einzel- oder Gruppenangeboten im Rahmen des Pflege- und Betreuungsprozesses
- Integration der Bewohnerinnen und Bewohner in die verschiedenen Betreuungs- und Angebotsgruppen
- Organisation von und Begleitung bei Ausflügen
- Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner bei Festen, Feiern und kulturellen Veranstaltungen
- Ggf. Durchführung von Einzelbetreuungen (z. B. Einkaufsdienst, Begleitung)
- Ersterhebung der Biographie neuer Bewohnerinnen und Bewohner
- Planung der individuellen sozialen Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner
- Dokumentation der Durchführung von Einzel- oder Gruppenangeboten
- Dokumentation des Betreuungsverlaufes
**Sie bringen mit**
- abgeschlossene Ausbildung in einem sozialen Beruf oder Heilberuf (Heilpädagogin/ Heilpädagoge, Altentherapeutin/ Altentherapeut etc.)
- Erfahrung in der sozialen Betreuung
- Empathie, Engagement und Ideenreichtum
- Teamfähigkeit
- Hohe Belastbarkeit und Durchsetzungsfähigkeit
- Grunderfahrung und Freude an der Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen
- **Das dürfen Sie erwarten**
- Eine starke Arbeitgeberin des öffentlichen Dienstes, mit den Vorteilen des TVöD sowie darüberhinausgehende Bonus-Angebote in einem freundlichen und werteorientierten Arbeitsumfeld.
Bei Interesse bewerben Sie sich (vorzugsweise per E-Mail) unter der Anschrift
- Altenzentren der Stadt Solingen gGmbH
- Schweriner Str. 10
42719 Solingen
Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen die Einrichtungsleitung, Herr Lork, Tel. 0212-23216900 oder per E-Mail [[email hidden]](https://mailto:[email hidden]).
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Für Schwerbehinderte gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Bestimmungen des SGB IX.
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