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Küchenhilfskraft (m./w.) (Nachfolgeregelung)

Unknown Company · Linz-Wels, Austria

External listingcontract3 months ago

About The Role

Stellenausschreibung des Sozialhilfeverbandes Linz-Land (§ 8 Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001, § 9 Oö. GDG 2002 i.d.g.F.) Sie sind sozial eingestellt, engagiert und teamorientiert, arbeiten gerne mit und für pflegebedürftige Menschen in modernen Betreuungs- und Wohneinrichtungen und haben die entsprechende Qualifikation, dann bewerben Sie sich beim Sozialhilfeverband Linz-Land für die Position: 2 Küchenhilfskraft (m./w.) (Nachfolgeregelung) Zentrum für Betreuung und Pflege Hörsching Teilzeitbeschäftigung 20 Wochenstunden Entlohnung GD 25 Brutto mind. € 2.398,60 inkl. Zuschlag (auf Vollzeitbasis) Dienstantritt: September 2026 Aufnahmevoraussetzungen: - Mindestalter 16 Jahre - Reinlichkeit, Ordnungsliebe und selbständiges Arbeiten - Erfahrung im Küchendienst erwünscht - Bereitschaft zur Teamarbeit - Verständnis im Umgang mit älteren Menschen - Bereitschaft zur Leistung eines unregelmäßigen Turnusdienstes mit Wochenend- und Feiertagsdienst (Montag bis Sonntag von 6 Uhr bis 19 Uhr) - Bereitschaft zur Absolvierung des Modul 1 lt. Dienstausbildungssystem Oö. GDG 2002 Aufgaben: - Mithilfe bei der Speisenzubereitung und -portionierung - Geschirr- und Küchenreinigung - Speisesaalservier- und -Reinigungsdienst Benefits: - Entlohnung nach dem OÖ- Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 inklusive Anrechnung von Vordienstzeiten (Besoldungsdienstalter) - Haushalts- Schul- und Kinderbeihilfe/-zulage, bzw. sonstige Zulagen - Flexible Arbeitszeitmodelle abgestimmt auf individuelle Bedürfnisse und Zeitbonus - KFG Versicherung - Externe Aus- und Weiterbildungen- Höherqualifizierungen mit Kostenübernahme-Anrechnung der Zeiten und Reisekostenrückvergütung - Gesundes und vergünstigtes Essen - Gute Erreichbarkeit/Verkehrsanbindungen der Dienststellen, gratis Parkplätze Auswahlverfahren: - Vorstellungsgespräch und ev. schnuppern in der jeweiligen Dienststelle Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen: - die österreichische Staatsbürgerschaft oder EU/EWR-Bürger oder Schweizer Staatsbürgerschaft - die persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung - ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift - männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst - es werden nur vollständig vorgelegte Bewerbungsunterlagen berücksichtigt (bei fremdsprachigen Dokumenten beglaubigte deutschsprachige Übersetzung) Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt, Aufnahmen erfolgen in einem Vertragsbedienstetenverhältnis zum Sozialhilfeverband Linz-Land. Bewerbungen sind schriftlich unter der Benützung der aufgelegten Bewerbungsbögen (bzw. Download unter <https://www.svhLL.at>) an den Sozialhilfeverband Linz-Land - Geschäftsstelle - zu richten. Bewerbungsbögen erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbandes Linz-Land, Amtsgebäude der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land, Kärntnerstr. 16, 3. Stock, Zimmer E 308, 4020 Linz Tel.-Nr. 0732/69414-66315 in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr. Das Mindestentgelt für die Stellen als Küchenhilfskraft (m./w.) (Nachfolgeregelung) beträgt 2.398,60 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung.

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