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Leitende, verantwortliche Pflegefachkraft für ambulanten Pflegedienst (m/w/d) (Ambulante/r Pfleger/in)
Der Headhunter · München, Kreisfreie Stadt, Germany
About The Role
Leitende, verantwortliche Pflegefachkraft für ambulanten Pflegedienst (m/w/d)
Voraussetzungen
- Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft (460 Stunden) PFLICHT !
- Berufserfahrungen im ambulanten Bereich von Vorteil
- Weiterbildung als PDL oder Pflegeberater nach § 7a SGB XI von Vorteil
- Autoführerschein
Allgemeine Infos
- Die Leitungskraft wird anfangs 26 und ab 01.01.2028 ca. 40 MitarbeiterInnen führen.
- Die Leitungskraft führt fachlich und auch disziplinarisch
- Startdatum sofort - mit steigendem Gehalt nach 3 und 6 Monaten
- Homeoffice ist wegen des Aufgabenbereiches nur eingeschränkt möglich.
- Eine Beteiligung an der Firma ist nach 1 Jahr Tätigkeit möglich. Angedacht ist auch eine vollständige Übergabe an die neue Leitungskraft nach einigen Jahren.
- Dienstfahrzeug auch zur privaten Nutzung auf Steuerkarte (wenn gewünscht Elektroauto mit der Möglichkeit auf eine Ladesäule zuhause)
- Arbeitszeit: 35-40 Stunden/Woche (keine Nacht/Wochenenddienste)
- Kernarbeitszeiten: Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
- Urlaub: 30 Tage/Jahr
- Arbeitsort: 40km östlich von München-Zentrum (Marienplatz). Von der Autobahnauffahrt (Zamdorfer Straße / Töginger Straße) auf die A94 sind es 30min Fahrzeit
- Gehalt: bis ~70.000€/Jahr
- Start ab sofort
Aufgaben
Kundenbezogen
- Erstgespräche und Beratung der Kunden in deren Haushalt und/oder ihrer Angehörigen oder Bezugspersonen in allen pflegetechnischen, pflegeorganisatorischen und pflegefinanziellen Fragen
- Zusammenarbeit mit behandelnden Ärzten, Kostenträgern, Behörden, und Institutionen zur Klärung offener Fragen, Optimierung der Pflege– und Betreuungssituation und Sicherung der Pflegequalität
- Kooperation mit Angehörigen, Betreuern und Bezugspersonen, Annahme von Beschwerden sowie die Veranlassung von Abhilfen (Beschwerdemanagement)
- Überwachung der qualitätssichernden Maßnahmen im Rahmen der schriftlichen Dokumentation, z.B. Beratungen nach Expertenstandards, und entsprechender Entwicklung von kundenorientierten Verbesserungsvorschlägen zur Pflege und zur Organisation
- Gestaltung aller pflegerischen Abläufe im Rahmen des Leitbildes und der Betriebsziele insbesondere unter Wahrung der Würde, Unabhängigkeit, Wahlfreiheit, Selbstverwirklichung, Privatheit und Rechtssicherheit der Kunden
Mitarbeiterbezogen
- Der Stelleninhaber ist allen nachgeordneten Mitarbeitern weisungsbefugt
- Ausüben der Fachaufsicht unter Gewährleistung eines eigenen Entscheidungs- und Handlungsspielraums der Mitarbeiter
- Förderung der Kommunikation, durch regelmäßige Fallgespräche, zur Sicherung der Pflegequalität (Übergaben, Tourenbesprechungen)
- Förderung und Anleitung der Mitarbeiter/innen entsprechend deren Fähigkeiten und den Erfordernissen und Zielen des laufenden Betriebs
- Mitwirkung bei Personalauswahl und -beurteilung
Organisationsbezogen
- Erstellen der - auf die Kunden/Kundenwünsche abgestimmten - Einsatzzeiten– und Tourenplanung unter Berücksichtigung einer optimalen Effizienz der Mitarbeiterressourcen
- Entscheidung über das sachgerechte Ausführen einer geplanten, kundenorientierten Pflege im Rahmen der organisatorischen und personellen Gegebenheiten
- Abwickeln der Organisation und Bearbeitung der Verordnungen für häusliche Krankenpflege
- Monatliches Erstellen der Leistungsnachweise nach Absprache mit den Mitarbeitern
- Planen, Koordinieren und Einhalten von betrieblich festgelegten Arbeitsabläufen und Erarbeiten von diesbezüglichen Verbesserungsvorschlägen
- Verantwortung für das Einhalten der relevanten gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen
Ergänzende Informationen
Homeoffice
Umfang: Nach Vereinbarung
Anforderungen an den Bewerber
- Erweiterte Kenntnisse: Aufsicht, Leitung, Qualifikation zur Pflegeberatung im Sinne von § 7a SGB XI
- Expertenkenntnisse: Pflegemanagement, Pflegehilfe (Alten-, Kranken-, Behindertenpflege), Ambulante/mobile Pflege, Homecare-Versorgung, Pflegeorganisation, Pflegeberatung
- Zwingend erforderlich: Qualifikation zur Pflege im Sinne von § 71 SGB XI
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