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Gemeindearbeiter (m/w/d) (Gemeindearbeiter/in)

Amt Neverin Hauptamt · Mecklenburgische Seenplatte, Germany

External listingfull-timeabout 1 month ago

About The Role

Die Gemeinde Wulkenzin sucht zum 01.09.2026 (optional zum 01.10.2026) einen Gemeindearbeiter (m/w/d). Es handelt sich um eine befristete Beschäftigung im Rahmen einer Krankheitsvertretung. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 39 Wochenstunden. Die Vergütung erfolgt nach fachlichen Kenntnissen beziehungsweise fachlichen Qualifikationen bis zur Entgeltgruppe 4, Stufe 1 - angelehnt an den TVöD. Der Arbeitsort ist das Gemeindegebiet der Gemeinde Wulkenzin. Ihre Aufgaben - Sicherstellung von Ordnung und Sauberkeit im Gemeindegebiet - Pflege und Unterhaltung öffentlicher Grün- und Parkanlagen - Pflege, Wartung und Unterhaltung von Spiel- und Sportplätzen - Kontrolle und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung, Regeneinläufe sowie weiterer gemeindlicher Einrichtungen - Durchführung von Reparatur- und Hausmeistertätigkeiten - Pflege, Wartung, Reparatur und Bedienung der Gemeindetechnik - Durchführung des Winterdienstes - Unterstützung bei allen anfallenden Arbeiten des gemeindlichen Bauhofes Ihr Profil Wir erwarten: - Führerschein der Klasse BE, wünschenswert zusätzlich Klasse C - Handwerkliche Fähigkeiten - selbstständige, zuverlässige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise - Teamfähigkeit, Engagement und Einsatzbereitschaft - Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, insbesondere während des Winterdienstes sowie bei besonderen Einsätzen Wünschenswert, jedoch keine Voraussetzung: - ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde Wulkenzin Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 07.08.2026, 10:00 Uhr, an: Gemeinde Wulkenzin über Amt Neverin – Fachbereich Personal Dorfstraße 36 17039 Neverin oder reichen Sie Ihre Bewerbung als eine PDF-Datei über die datenschutzkonforme Online-Submit-Box ( :443/submit/Personal_Amt_Neverin) des Amtes Neverin ein. Hinweise Bewerbungs- und Fahrtkosten werden nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Nicht zurückgesandte Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist datenschutzgerecht vernichtet. Datenschutz Mit der Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck des Bewerbungsverfahrens gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet werden.

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