Kochhelfer (m/w/d) Pos# 81/26 (Helfer/in - Küche)
U.S. Air Force - Personalbüro Flugplatz Ramstein · Kaiserslautern, Landkreis, Germany
About The Role
Vollzeit (39 Std.) / Ramstein / Eingruppierung: A(H)2-31 / befristet für 1 Jahr2
786 Force Support Squadron
Ihre Aufgaben
Sie arbeiten den gelernten Köchen zu und unterstützen, indem Sie einfache, sich wiederholende Kochaufgaben in der Air Force Military Dining Facility oder Flight Kitchen ausführen.
- Zubereitung einfacher Speisen und kalter Gerichte
- Anrichten und Ausgeben der Speisen an der Essensausgabe
- Bedienung und Reinigung mechanischer und spezialisierter Küchengeräte
- Reinigung und Pflege der Arbeitsbereiche. Sie reinigen Küchenutensilien, Tische und Kühlschränke, Ausgabetheke, Öfen, Grills und Herde u.s.w. und reiningen Böden/Fliesen
- Arbeiten an der Grillstation und an der Sandwich Bar
Ihr Profil
- Idealerweise Erfahrung in der Gastronomie
- Wertschätzung von Sauberkeit & Organisation
- Teamfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit
- Englisch- und Deutschkenntnisse erforderlich
- Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten (Wechselschicht, Wochenend- und Feiertagsarbeit)
- Bereitschaft zu regelmäßigem Heben und Tragen von von Gewichten bis zu 18 Kg
Ihre Benefits
- Sie werden bei uns nach Ihren Qualifikationen und Erfahrungen im Rahmen des TV AL II vergütet, dadurch kommen Sie zusätzlich in den Genuß von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie einer betrieblichen Altersvorsorge und vermögenswirksamen Leistungen
- Profitieren Sie von unseren internen Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, wodurch Sie die Möglichkeit haben sich beruflich weiterzuentwickeln
- Erleben Sie den amerikanischen "Way of Life" in einem internationalen und inklusiven Arbeitsumfeld
- Als Teil unserer Air Force-Familie wird aus der amerikanischen Tradition Thanksgiving auch für Sie ein Feiertag. Sie erhalten durch Arbeitszeitumverteilung zusätzlich neun freie Tage3
1Die Stelle ist als A(H) 2-3 eingestuft: € 2.803,40
2Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) untersagt die Wiedereinstellung ehemaliger Beschäftigter oder die Umsetzung derzeit Beschäftigter in befristete Stellen ohne sachlichen Grund
3Je Dienststelle kann diese Regelung variieren
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