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Seelotsenanwärter (m/w/d)

GDWS Zentrale (B) · Kiel, Schleswig-Holstein, Deutschland

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About The Role

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) beabsichtigt, Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter (m/w/d) zum 1. März 2027 für die Seelotsreviere nach § 9 Absatz 3 Gesetz über das Seelotswesen (Seelotsgesetz - SeeLG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 1984 (BGBl. I S. 1213), das zuletzt durch Artikel 72 Absatz 6 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323), zuzulassen. Voraussetzungen für die LA2-Seelotsenausbildung Die Dauer der LA2-Seelotsenausbildung beträgt 18 Monate. Zu diesem Ausbildungsabschnitt kann sich bewerben, wer - im Besitz eines gültigen Befähigungszeugnisses Kapitän NK nach § 29 Absatz 1 Nummer 3 der Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV) ohne Einschränkung nach § 9 See-BV oder - im Besitz eines durch gültigen Anerkennungsvermerk nach § 20 Absatz 2 See-BV anerkanntes Befähigungszeugnis mit Befugnis zum Kapitän ohne Einschränkungen ist und - wenn die Erstausstellung dieses Befähigungszeugnisses nicht länger als 3 Jahre zurückliegt; - seine gesundheitliche (körperliche und psychologische) Eignung für den Seelotsenberuf bei einer zugelassenen Ärztin oder einem zugelassenen Arzt vom seeärztlichen Dienst der BG Verkehr nach § 9 Absatz 2 Nr. 3 SeeLG nachweist; - die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht und gute Kenntnisse in der englischen Sprache nachweist. Bewerbungen mit - ausgefülltem biografischen Fragebogen (Vordruck bitte bei Frau Helmecke, Tel.: +49 (0228) 70 904489 oder über Email: anfordern), - beglaubigten Ablichtungen des Befähigungszeugnisses und der Prüfungszeugnisse, - schriftlicher Versicherung, dass keine, ggf. welche Vorstrafen vorliegen (kein polizeiliches Führungszeugnis), - einem Nachweis über die bisher abgeleistete Seefahrtzeit und Bordstellungen nach Erwerb des Befähigungszeugnisses durch einen Auszug aus dem Seefahrtbuch oder eines gleichwertigen amtlichen Dokuments, - beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Ablichtung des gültigen Sprechfunkzeugnisses richten Sie bitte an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Kiellinie 247, 24106 Kiel. Bewerbungsschluss ist der 30.09.2026.

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